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Man sollte meinen, wer Verfassungsrichterinnen wรคhlt, spricht รผber Verfassungstreue. Doch im Fall Frauke Brosius-Gersdorf gerรคt das vรถllig aus dem Blick. Die Grรผnen empรถren sich โ€“ aber nicht รผber die Kandidatin, sondern รผber Jens Spahn. Britta HaรŸelmanns Wutrede vor der Presse zielte ausschlieรŸlich auf ihn. Kein Wort zur Kandidatin. Kein Wort zu ihren Aussagen รผber das Lebensrecht ungeborener Kinder, zur Degradierung der Menschenwรผrde oder zur Verachtung der Meinungsfreiheit.

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Dass Brosius-Gersdorf in ihren juristischen Arbeiten das Lebensrecht abhรคngig macht vom Entwicklungsstand eines Menschen โ€“ geschenkt. Dass sie Grundrechte als flexibel interpretierbar betrachtet โ€“ offenbar kein Thema. Statt Haltung zu zeigen, รผben sich die Grรผnen in Personalattacken. Wer solche Richtervorschlรคge verteidigt, sollte wenigstens den Mut haben, รผber Inhalte zu sprechen.

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Und die CDU? Die entdeckt Plagiate. Zweifelsohne relevant โ€“ aber was ist mit der inhaltlichen Eignung? Wer einen Verfassungsstuhl besetzen will, muss mehr bieten als saubere FuรŸnoten. Er oder sie muss das Grundgesetz verteidigen โ€“ nicht zurechtbiegen.

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Der Fall zeigt: Die politische Elite diskutiert รผber Stilfragen und FuรŸnoten, wรคhrend Grundwerte verramscht werden. Wer wirklich fรผr das Grundgesetz brennt, mรผsste jetzt aufstehen โ€“ nicht wegen Spahn, nicht wegen Plagiaten, sondern wegen einer Richterkandidatin, die mit dem Fundament unserer Verfassung fremdelt. Das Schweigen dazu ist brandgefรคhrlich.