Klare Antworten statt Gerüchte
Die Diskussion um die Bestellung des neuen Feuerwehrchefs hat für viel Aufregung gesorgt. Vorwürfe, Unsicherheiten und Gerüchte bestimmten zuletzt den Ton. Nun liegen die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion vor – und sie lassen ein klares Muster erkennen: Schwedt setzt auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation.
Vorstellungsgespräche: Planvoll und nachvollziehbar
Die Vorstellungsgespräche fanden am 21. und 22. Juli 2025 statt. Eingeladen wurde nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen am 04. und 07. Juli per E-Mail.
Laut Verwaltung waren die Gespräche bewusst breit aufgestellt:
„Alle Vorstellungsgespräche fanden unter Leitung des Beigeordneten statt. An allen Gesprächen haben der Leiter des FB 1, die Leiterin des FB 6, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vorsitzende des Personalrates teilgenommen“.
Damit war sichergestellt, dass nicht nur die Verwaltung selbst, sondern auch verschiedene Kontroll- und Interessenvertretungen beteiligt waren – ein wichtiger Baustein für Transparenz.
Entscheidung nach Bedenkzeit
„Nach Abschluss der Gespräche vereinbarten die Mitglieder des Gremiums noch einen Tag Bedenkzeit. Die Entscheidung wurde einstimmig final am 24.07.2025 getroffen“.
Zudem lagen zu diesem Zeitpunkt alle geforderten Unterlagen und Qualifikationsnachweise vollständig vor. Dieser Hinweis zeigt: Entscheidungen wurden auf geprüfte Fakten gestützt, nicht auf Spekulationen.
Datenschutz statt Intransparenz
Die frühe Anlage der Personalvorlage am 09. Juli sorgte für Irritation. Hierzu stellt die Verwaltung klar:
„Die Personalvorlage SVV/099/25 wurde am 09.07.2025 im System angelegt und zur Tagesordnung angemeldet. […] Dies dient der entsprechenden (technischen) Vorbereitung der Ortsbeiratssitzungen sowie der Sitzungen der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung“.
Die Fertigstellung erfolgte aber erst am 24. Juli, die Veröffentlichung im internen Gremienportal am 29. Juli. Damit wird deutlich: Die frühe Registrierung war ein organisatorischer Schritt – die eigentliche Entscheidung fiel später und ist transparent dokumentiert.
Anhörung: Rechtliches Gehör, keine Abstimmung
Zur Anhörung am 4. August heißt es:
„Eine Anhörung ist kein Abstimmungsgremium. Sie dient dazu, Meinungen einzuholen, Argumente auszutauschen und den Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen.“
Die Verwaltung betont damit: Transparenz bedeutet auch, allen Beteiligten Gehör zu geben – die endgültige Entscheidung fällt aber erst in der Stadtverordnetenversammlung am 10. September.
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Transparenz als Leitlinie
Die Antworten der Verwaltung zeigen ein durchgängiges Muster: Fristen, Beteiligungen und Abläufe wurden dokumentiert, nachvollziehbar erklärt und öffentlich zugänglich gemacht. Auch wenn nicht jeder Kritikpunkt damit ausgeräumt ist, lässt sich eine klare Haltung erkennen: Entscheidungen sollen überprüfbar, Abläufe nachvollziehbar und Verfahren rechtssicher gestaltet werden.
Für die SVV bleibt damit die Aufgabe, diese Fakten zu würdigen und in einem transparenten Rahmen eine Entscheidung zu treffen, die sowohl Verwaltung als auch Ehrenamt trägt.