Kreisverwaltung bestätigt Weiterbetrieb von Prenzlau und Angermünde
Die Krankenhäuser Prenzlau und Angermünde werden auch künftig betrieben. Das teilte die Kreisverwaltung Uckermark nach einer Gesellschafterversammlung der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit GmbH (GLG) am 23. Juli 2025 den Kreistagsabgeordneten mit. Grundlage ist ein Gutachten der Consus Health GmbH, das die Weiterführung der Einrichtungen befürwortet.
Gutachten bestätigt Verwaltungslinie
Die Verwaltungsspitze des Landkreises sieht ihre Position durch das Gutachten vollständig bestätigt. Das Krankenhaus Prenzlau soll als Krankenhaus der Grundversorgung weitergeführt werden. Es umfasst Intensivmedizin, Innere Medizin und Chirurgie. Zudem bleibt die geriatrische Abteilung bestehen. Das Gutachten betont die gesetzlich geforderte Notfallversorgung für das gesamte Einzugsgebiet.
Für das Krankenhaus Angermünde wurde die Wirtschaftlichkeit des Betriebs als psychiatrische Fachklinik bestätigt. Die Einrichtung soll zudem eine Abteilung Innere Medizin erhalten.
Kein Umbau zu reinem Fachkrankenhaus
Die Gutachter stellten klar, dass eine Umwandlung des Kreiskrankenhauses Prenzlau in ein ausschließliches Fachkrankenhaus für Geriatrie wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Diese Variante hatte die GLG-Geschäftsführung ursprünglich vorgeschlagen.
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Landkreis übernimmt Steuerung
Der Kreistag Uckermark hatte bereits mit Beschluss 068/2025 die Sicherung der stationären medizinischen Versorgung gefordert. Ziel ist die Fortführung der Krankenhäuser unter alleiniger Gesellschafterfunktion des Landkreises Uckermark. Eine durch den Kreistag eingesetzte Arbeitsgruppe zur Zukunft der GLG MSZ Uckermark gGmbH soll Vorschläge für die künftige Organisation erarbeiten.
Sicherung der Versorgung
Die Kreisverwaltung kündigte an, alle weiteren Verhandlungen mit den Gesellschaftern und der GLG-Geschäftsführung auf Grundlage des Gutachtens zu führen. Die stationäre medizinische Versorgung in der Uckermark soll dauerhaft und im notwendigen Umfang sichergestellt werden.
Nächste Schritte
Sobald die Präsentation des Gutachtens vorliegt, erhalten die Abgeordneten des Kreistages diese Unterlagen. Die Kreisverwaltung sieht den Kreistagsbeschluss als verbindliche Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.